AGB

Diese Mietvertragsbedingungen sind Bestandteil unserer Mietangebote.

  1. Das Mietverhältnis ist nur dann gültig, wenn die Buchung durch die Vermieterin bestätigt wird. Die Bestätigung der Anfrage stellt nicht die Bestätigung der Buchung dar.
  2. Die Mieter verpflichten sich, den im Mietvertrag angegebenen Preis zu zahlen. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahlungssumme ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung zu zahlen. Die Restzahlung kann per Überweisung oder bar entrichtet werden, sie muss allerdings vor Abreise der Mieter erfolgen.
  3. Von der Entrichtung der Miete sind die Mieter nicht dadurch befreit, dass sie durch einen in der Person der Mieter liegenden Grund nicht anreisen können (bspw. Erkrankung oder berufliche oder familiäre Gründe). Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Niebüll regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Gast muss nach dem Gesetz also gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl er das Mietobjekt nicht nutzen kann. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  4. Anreise: Das Appartement steht den Mietern am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – direkt am Objekt. Die Mieter erhalten bei Anreise die Gästekarte (Kurkarte) zusammen mit den Wohnungsschlüsseln. Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten und wird treuhänderisch durch die Vermieterin eingezogen und als durchlaufendes Geld an die Kurverwaltung abgeführt.
  5. Das Objekt darf nur von der maximalen angegebenen Personenanzahl belegt werden. Zusätzliche Personen dürfen nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis im Objekt übernachten, ansonsten kann es zu einer Nachberechnung des Mietpreises kommen.
  6. Die Mieter haben das gemietete Objekt und das vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln. Die Mieter haften für jegliche Schäden an Einrichtung oder Inventar, die während ihrer Mietzeit – auch durch Mitreisende oder Gäste – entstehen.
  7. Abreise: Die Mieter verpflichten sich, das angemietete Objekt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Die Wohnung ist bei Abreise in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Bei extremer Verschmutzung, die eine aufwändigere Reinigung verlangt, kann es zur Nachberechnung der Endreinigung kommen. Etwaige Schäden sind der Vermieterin vor Abreise zu melden.
  8. Bei der Mitnahme von Hunden – dort, wo es erlaubt ist – verpflichten sich die Mieter, die Tiere nicht auf die Möbel oder in die Betten zu lassen und Hundehaare während des Aufenthaltes regelmäßig zu entfernen. Bei Nicht-Beachtung wird es zu einem nachträglichen Aufpreis bei der Endreinigung kommen.
  9. WLAN-Nutzung: Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen und für Missbrauch zu haften! Untersagt sind ferner die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben; unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“) und Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können. Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie für Schadenersatzansprüche. Sie stellen die Vermieterin des Mietobjekts von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

Stand Oktober 2023